Logo AWO Hessen-Süd

Home / Freiwilliges Soziales Jahr

Freiwilliges Soziales Jahr bei der Arbeiterwohlfahrt

Kontakt:

Arbeiterwohlfahrt Bezirksverband Hessen-Süd e.V.
Kirsten Georg
Borsigallee 19
60388 Frankfurt am Main

Telefon: 069 42009 266
Fax: 069 42009 103
Email: fsj-post@awo-hessensued.de

Das FSJ bei der Arbeiterwohlfahrt Bezirksverband Hessen Süd e.V.

Kann ich ein FSJ machen?
Das freiwillige Soziale Jahr steht allen Jugendlichen zwischen dem 17. und der Vollendung des 27. Lebensjahres offen. In Ausnahmefällen ist auch ein Beginn mit 16 Jahren möglich. Für unter 18 jährige ruht während des Jahres in Hessen die Schulpflicht. In besonderen Fällen kann ein Antrag beim jeweiligen Schulamt gestellt werden, der die Teilnahme am FSJ möglich macht. Soziales Engagement, Interesse an Teamarbeit und eine Offenheit für die Belange anderer ist für jede Tätigkeit beim FSJ erforderlich.
Anerkannte Kriegsdienstverweigerer können statt des Zivildienstes an einem FSJ teilnehmen. Der Beratungs- und Betreuungsstelle ist die Kopie der Anerkennung vorzulegen. Bei Antritt des FSJ Platzes dürfen diese jungen Männer laut Zivildienstgesetz §14 c Abs.1 Satz 2 maximal 22 Jahre alt sein! Per Gesetz müssen sie volle 12 Monate am FSJ teilnehmen.

Wo kann ich tätig werden?
Die Einsatzstellen befinden sich in Mittel- und Südhessen. Einige wenige Plätze befinden sich auch in der Pfalz und im Schwarzwald. Die Arbeiterwohlfahrt bietet hier Tätigkeitsfelder in Einrichtungen der Altenhilfe, der Kinder- und Jugendhilfe, der Hilfe für Menschen mit Behinderungen und Mutter und Kind Kurhäusern. Es stehen einige Unterbringungsmöglichkeiten zur Verfügung, dies muss jedoch vor Beginn des FSJ jeweils abgeklärt werden.

Wie lange arbeite ich?
Ein FSJ dauert in der Regel ein Jahr, wird aber bereits nach 6 Monaten anerkannt. Und kann um 6 Monate verlängert werden. In der Regel beginnt das FSJ im Sommer eines jeden Jahres. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 38,5 Stunden.
In einigen Einrichtungen gibt es Schichtdienste, wobei Nachtdienste hier nicht eingeschlossen sind. Für Minderjährige gilt auch bezüglich der Arbeitszeit das Jugendschutzgesetz. Während des FSJ stehen Dir 26 Urlaubstage zu.

Was habe ich für Aufgaben?
Die Tätigkeiten in den jeweiligen Einrichtungen können sehr verschieden sein.
Die Hauptaufgaben liegen aber alle weitestgehend im pädagogischen und/oder pflegerischen Bereich und können folgende Tätigkeiten umfassen:
Mithilfe bei der Körperpflege, Bewegungsübungen, Gedächnistraining, kleinere Handreichungen für bedürftige Menschen, Bettenrichten, Mithilfe in der Gruppenarbeit in Kindertagesstätten, Kreativangebote wie Basteln, Einüben von Sozialverhalten, Hausaufgabenbetreuung, Mithilfe bei der Freizeitgestaltung etc.
Zu Beginn Deines FSJ wirst Du von einem Team und/oder einer persönlichen AnleiterIn in Dein Aufgabenfeld eingeführt. Auch während des Freiwilligen Sozialen Jahres steht Dir die AnleiterIn bei Fragen zur Seite.

Was bekomme ich für meinen freiwilligen Einsatz?
Die Arbeiterwohlfahrt zahlt ein monatliches Taschengeld. Außerdem werden die vollen Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Arbeitslosen-, Renten- und Pflegeversicherung) übernommen. Das Kindergeld und auch die Waisenrente werden während des FSJ weitergezahlt.
Weiterhin kann das Verpflegungsgeld (bei nicht Verpflegung in der Einsatzstelle) und ein Mietkostenzuschuß gewährt werden. Dies ist vor Beginn des FSJ abzuklären.
Diese übereinkünfte, und alle anderen rechtlichen Dinge, werden in der Vereinbarung zwischen der AWO und den TeilnehmerInnen am FSJ festgehalten.
Außerdem gibt es ein tolles Seminarangebot, an dem Du während Deiner FSJ-Zeit teilnimmst.
Hier kannst Du die anderen TeilnehmerInnen kennen lernen, mehr über Dinge erfahren, die Dich wirklich interessieren und Deinen Alltag in den Einrichtungen besprechen. Dir entstehen hierbei keine zusätzlichen Kosten. Die Seminarzeit gilt als Arbeitszeit und ist verpflichtend. Am Ende des Freiwilligen Sozialen Jahr wird Dir eine Bescheinigung über die Teilnahme am FSJ ausgestellt.

Wie gehe ich weiter vor?
Bitte die Bewerbungsunterlagen an die unten stehende Adresse schicken. Hiernach werden wir Dir eine Liste mit Einrichtungen zusenden. Wenn Dir die Liste vorliegt, kannst Du direkt Kontakt zu den Einrichtungen aufnehmen und dort ein Bewerbungsgespräch und einen möglichen Hospitationstag vereinbaren. In jedem Fall ist es gut, nach einem Vorstellungsgespräch in der Beratungs- und Betreuungsstelle anzurufen. Denn hier wird die sogenannte Vereinbarung (vergleichbar mit einem "Arbeitsvertrag") ausgestellt. Aber wir können ggf. bei Nicht-Gefallen der Einrichtung auch weitere Einrichtungen empfehlen.

Für sämtliche Fragen zum Freiwilligen Sozialen Jahr steht dir die Betreuungsstelle zur Verfügung.

Jetzt und wo bewerben?

Einfach bei der AWO unter 069 42009 266 anrufen,
Postkarte schicken oder Email an:
---------------------fsj-post@awo-hessensued.de.

Der Arbeitsbeginn wird individuel vereinbart. Die Einsatzstellen liegen in Süd- und Mittelhessen, es sind Altenzentren, ambulante Pflegedienste, Einrichtungen der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe oder ähnliches.

Bewerbungsbogen FSJ

Also, nichts wie hin zur AWO